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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

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1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen und Fertigung durch die AntegraTec GmbH. Sofern keine zusätzliche vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und der AntegraTec besteht gilt ausschliesslich die vorliegende AGB.

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2. Leistungen

Der Leistungsumfang der Dienstleistung der AntegraTec GmbH richtet sich nach den vereinbarten Festlegungen im vertraglichen Auftragsformular (Bestellung vom Kunden). Sofern keine detaillierte Auftragsbeschreibung in der Bestellung vorliegt, gilt der in der Offerte beschriebene Leistungsumfang.

Die vertraglichen Leistungen von AntegraTec werden nach den anerkannten Regeln der Ingenieurpraxis unter Verwendung der von Kunden definierten Normen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Zur Leistungserbringung werden Computerprogramme auf dem Stand der Technik verwendet.

Berechnungen (Nachweise) beruhen auf analytisch anerkannten Methoden sowie numerischen Simulationen. Simulationen beruhen auf Annahmen von Materialeigenschaften und Randbedingungen. Tatsächliche Eigenschaften realer Strukturen können gegenüber den Simulationen stets abweichen. Daher muss der Kunde die gelieferten Resultate validieren.

AntegraTec GmbH ist berechtigt externe Dritte beizuziehen (Substitutionsbefugnis).

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3. Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, AntegraTec alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt von allen an AntegraTec GmbH ausgehändigten Informationen, Daten und Unterlagen Sicherungskopien her. AntegraTec haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn diese infolge einer Störung, eines Manipulationsfehlers oder auf andere Weise ungewollt gelöscht oder zerstört worden sind. Er hat AntegraTec bereits während der Vertragsdurchführung auf für ihn erkennbare Probleme und Schwierigkeiten hinzuweisen. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Vorgaben verantwortlich. Die vom Kunden beigestellten Vorgaben können von AntegraTec nicht vollumfänglich überprüft werden. Insbesondere kann die Toleranz einzelner Vorgaben, wie z.B. Abmessungen, Kräfte, Werkstoffdaten u. ä., die Ergebnisse ungünstig beeinflussen. Änderungen der Informationen, Unterlagen oder Materialien, welche zu Mehraufwand führen, müssen unverzüglich an AntegraTec weitergegeben werden.

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4. Ausführungsfristen

Sind für den vereinbarten Dienstleistungsauftrag ausdrücklich (schriftlich) Ausführungsfristen festgelegt, steht deren Einhaltung durch AntegraTec unter der Voraussetzung der erforderlichen Mitwirkung des Kunden. Werden diese Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig nach Massgabe der vertraglichen Vereinbarungen erfüllt, werden die Ausführungsfristen neu verhandelt. AntegraTec kommt aber in jedem Fall erst in Verzug, wenn der Kunde für die Erfüllung eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat.

AntegraTec haftet nicht für Leistungsverzögerungen, die auf höhere Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen sind.

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5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vertragliche Vergütung besteht aus den Dienstleistungskosten sowie Kosten für Reisezeiten, Auslagen und Spesen, jeweils zuzüglich der MWST in der gesetzlich geltenden Höhe. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innert 30 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. AntegraTec kann bereits vor und während der Durchführung der Tätigkeit Vorschüsse in angemessener Höhe verlangen. AntegraTec hat ab Zahlungsverzug Anspruch auf 5% Verzugszinsen p. a.. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Dienstleistungen rechnen wir vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – nach Zeitaufwand ab. Zum Zeitaufwand zählen dabei auch Fahrten zum und vom Sitz des Kunden.

Preise beruhen auf den Personal-, Material- und Lizenzkosten zur Zeit des Vertragsschlusses. Bei einer nachträglichen Veränderung dieser Kosten ist AntegraTec – vorbehaltlich einer Festpreisvereinbarung – berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt.

Kosten für Leistungen, die AntegraTec aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben, oder ungenügender Mitwirkung des Kunden erbringen, sind vom Kunden zu tragen.

Kosten für zusätzliche Leistungen, die aufgrund von Änderung der Aufgabenstellung während dem Projekt entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

Zeigen Berechnungen (Analytisch oder numerisch) notwendige strukturelle Änderungen an den Komponenten sind die entstehenden Mehraufwände infolge Designänderung und deren Nachberechnung vom Kunden zu tragen. Nötige Designänderungen und deren resultierender Mehraufwand werden mit dem Kunden vor dem Beginn der Änderungen abgesprochen.

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6. Mängelansprüche

Der Kunde ist verpflichtet die technischen Dokumente nach der Ablieferung umgehend sorgfältig zu prüfen und wenn sich ein Mangel zeigt, AntegraTec unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Wochen nach Ablieferung, hiervon schriftlich Anzeige zu machen.

Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die technischen Dokumente als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei einer sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war. Die Mangelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern in diesen AGB nichts abweichendes vereinbart ist.

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7. Haftung

AntegraTec haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Jede Haftung von AntegraTec für indirekte oder Folgeschäden wie für entgangener Gewinn wird ausdrücklich und vollständig wegbedungen.

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8. Geheimhaltung

 Alle im Rahmen dieser Vereinbarung dem einen Vertragspartner durch den anderen bekannt werdende Informationen und Unterlagen technischer oder geschäftlicher Art sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe dieser Unterlagen sowie die Mitteilung ihres Inhalts an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet. Das Recht des Kunden, die gelieferten Dokumente für technische Zwecke offen zulegen und an Dritte weiterzugeben, bleibt unberührt.

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9. Urheberrechte

AntegraTec behält sämtliche Schutz- und Urheberrecht an den gelieferten technischen Dokumenten und Informationen/Daten.

AntegraTec räumt dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den an den Kunden abgelieferten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht darf aber ohne schriftliche Einwilligung von AntegraTec nicht an Dritte weiter gegeben werden.

Falls im Rahmen der Leistungserbringung eine Software entwickelt oder weiterentwickelt wurde erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht auf diese Software.

Die Rechtseinräumung der Urheberrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung an AntegraTec.

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10. Sprache und Auslegung

Vertragssprache ist deutsch. Bei Auslegungsfragen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen ist einzig der deutsche Text massgebend. Übersetzungen in Fremdsprachen sind informativ.

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11. Schlussbestimmung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung von AntegraTec an Dritte zu übertragen. Der Kunde kann gegen Ansprüche von AntegraTec nur mit rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur gegen Ansprüche aus demselben Vertrag geltend machen. Nebenabreden bestehen nicht. Alle Ergänzungen oder Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht mit Gerichtsstand des Sitzes der AntegraTec GmbH.

 

12. Plugins / Links

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